• rbn@sopuli.xyz
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    21 days ago

    Danke für den Kommentar. Da du dich damit etwas auszukennen scheinst: Wie genau unterscheidet sich die Widerspruchslösung dann in der Praxis überhaupt von einem Gesetz ohne eben diesen?

    Wenn wir davon ausgehen, dass der Täter das Opfer in der Hand hat, kann der das Opfer doch auch gleich davon abhalten, Anzeige zu erstatten oder - wenn bereits erfolgt - Druck ausüben, dass das Opfer die Aussage zurückzieht.

    • Wrufieotnak@feddit.org
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      21 days ago

      Korrekt, die Gefahr besteht immer. Aber man muss es den Tätern ja jetzt nicht noch einfacher machen und ihnen auch noch eine legale Variante dafür an die Hand geben, oder?

      Edit: und nur fürs Protokoll, ich hab dich nicht gedownvotet. Deine Frage ist berechtigt in meinen Augen.

      • rbn@sopuli.xyz
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        21 days ago

        Danke für die Einschätzung! Hat mir weitergeholfen, mir eine Meinung zu bilden. :)