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Cake day: August 5th, 2024

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    21 days ago

    Korrekt, die Gefahr besteht immer. Aber man muss es den Tätern ja jetzt nicht noch einfacher machen und ihnen auch noch eine legale Variante dafür an die Hand geben, oder?

    Edit: und nur fürs Protokoll, ich hab dich nicht gedownvotet. Deine Frage ist berechtigt in meinen Augen.


  • Kommt ganz drauf an, es gibt Antragsdelikte und Offizialdelikte. Ersteres wird nur verfolgt wenn das Opfer selbst eine Anzeige stellt. Beleidigung ist da ein klassisches Beispiel. Das zweitere wird vom Staat verfolgt, sobald er davon erfährt, auch wenn kein Opfer eine Anklage erhebt. Mord ist hier das klassische Beispiel.

    Sexuelle Nötigung (Vergewaltigung ist nach Gesetz eine besonders schwere Form davon) ist ein solches Offizialdelikt, also ja, da kann auch jemand anderes die Anzeige stellen und die Polizei muss ermitteln.

    Aber da muss man mal pragmatisch rangehen:

    Gerade sexuelle Nötigung ist so eine Sache wo häufig Aussage gegen Aussage steht und es gerade keine weiteren Beweise gibt. Wenn die Nachbarn eine Anzeige stellen, weil sie was gehört haben und die Frau nun nicht will, das ihr Mann verurteilt wird, kann sie einfach sagen: nein, nichts passiert. Und die Polizei stellt das Verfahren ein. Die Regelung die Merz und Co wollten, hilft leider wirklich nur Tätern, die das Opfer unter Kontrolle haben in meinen Augen. Denn dann kann das Opfer zu etwas gezwungen werden und die nicht Strafverfolgung ist auch anders möglich, wie ich bereits erklärte.